01. Irrtum: Nachmieter

„Nachmieter“, Illustration: Christoph Illigens ©2009

Falsch: Wer drei Nachmieter stellt, kann das Mietverhältnis jederzeit beenden und ausziehen.

Richtig: Verträge müssen eingehalten werden. Bei unbefristeten Mietverhältnissen ist die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu beachten. Ist ein Kündigungsausschluss oder – verzicht wirksam vereinbart, kann in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Das Gleiche gilt bei einem Zeitmietvertrag. Mieter dürfen Nachmieter dann nur 
stellen, wenn dies im Mietvertrag oder nachträglich mit dem Vermieter vereinbart ist oder wenn Härtegründe 
vorliegen und es für Mieter unzumutbar ist, noch jahrelang in der alten Wohnung zu leben und hierfür zu zahlen. Zum Beispiel wenn der Mieter berufsbedingt den Wohnort wechselt, in ein Altenheim zieht oder sich Familiennachwuchs ankündigt und die bisherige Wohnung zu klein wird. In diesen Fällen reicht ein geeigneter Nachmieter aus, um das Mietverhältnis zu beenden.



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