03. Irrtum: Kaution abwohnen

„Kaution Abwohnen“, Illustration: Christoph Illigens ©2009

Falsch: Die letzten drei Monate kann die Kaution abgewohnt werden, muss keine Miete gezahlt werden.

Richtig: Ein Abwohnen oder rechtlich ein Aufrechnen des Vermieteranspruchs auf Miete mit dem Mieteranspruch auf Rückzahlung der Kaution ist während des laufenden Mietverhältnisses unzulässig. Miete muss bis zum letzten Monat, bis zum Ende des Mietverhältnisses bezahlt werden. Die Kaution sichert Vermieteransprüche aus der gesamten Mietzeit, inklusive Ersatzansprüchen wegen möglicher Schäden beim Auszug oder Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen, die erst noch nach Monaten kommen. Deshalb wird der Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses fällig. Bis Mieter die Kaution tatsächlich zurückfordern können, vergehen mitunter noch Monate. Der Vermieter hat eine Prüf- und Überlegungszeit, in der er klären kann, ob er noch Ansprüche gegen den Mieter hat. Außerdem kann der Vermieter zumindest einen Teil der Mietkaution so lange zurückhalten, bis er über die Betriebskosten abgerechnet hat.



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