
Richtig: Nach dem Gesetz ist die Miete automatisch gemindert, wenn ein Mangel zum Beispiel in der Wohnung oder im Haus eintritt. Mieter müssen den Vermieter hierüber informieren, so dass er Reparaturen veranlassen oder die Mängel abstellen kann. Bis dahin dürfen Mieter die Miete kürzen, das heißt, sie können beim nächsten Zahlungstermin weniger Miete für ihre Wohnung überweisen. Hierüber muss der Vermieter nicht unterrichtet werden. Erst recht muss der Mieter die Mietminderung bei ihm nicht anmelden, sie hängt nicht von seiner Zustimmung oder Erlaubnis ab. Auch schätzt der Mieter selbst die Höhe der Mietminderung ein. Je schwerer der Wohnungsmangel, desto umfangreicher kann die Mietminderung ausfallen. 100 Prozent Miete kann der Vermieter nur beanspruchen, wenn die Wohnung zu 100 Prozent in Ordnung und im gleichen Zustand wie bei der Anmietung ist.