05. Irrtum: Zweitschlüssel

„Zweitschluessel“, Illustration: Christoph Illigens ©2009

Falsch: Der Vermieter oder die Hausverwaltung müssen immer einen Zweitschlüssel haben, schon für Notfälle.

Richtig: Niemand darf ohne Wissen oder gegen den Willen des Mieters einen Schlüssel für dessen Wohnung haben. Weder der Vermieter noch die Hausverwaltung oder der Hausmeister. Der Mieter hat ja auch keinen Zweitschlüssel für die Vermieter- oder Hausmeisterwohnung. Für Notfälle reicht es völlig aus, wenn der Mieter seinen Vermieter informiert, wo ein Zweitschlüssel deponiert ist. Das kann bei einem Freund, einem Bekannten oder auch beim Nachbarn im Haus sein. Weigert sich der Vermieter, den Zweitschlüssel herauszugeben, kann der Mieter unter Umständen sogar die Türschlösser austauschen. Betritt der Vermieter ohne Wissen des Mieters dessen Wohnung, ist das Hausfriedensbruch und kann strafrechtlich verfolgt werden. Der Mieter ist in diesen Fällen berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.



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