
Richtig: Mit der Aussage, „alles wird teurer“, lässt sich keine Mieterhöhung wirksam begründen. Mehr Miete kann der Vermieter zum einen fordern, wenn er das Haus oder die Wohnung modernisiert hat. Zum anderen sieht das Gesetz neben den Regelungen in Staffel- und Indexmietverträgen nur noch Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete vor. Das ist die Durchschnittsmiete am Wohnort, wie sie für vergleichbare Wohnungen bezahlt wird. Der Vermieter muss dann mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens oder von drei Vergleichswohnungen oder eines Mietspiegels nachweisen, dass die bisherige Miete unter der „Ortsüblichkeits-Grenze“ liegt und die neue Miete die ortsübliche Miete nicht übersteigt. Andere Begründungsmittel sind nicht zulässig und rechtfertigen keine Mieterhöhung. Die Höhe von Handwerkerrechnungen oder Supermarktpreisen spielt keine Rolle.