![]() | Falsch: Werden Betriebskosten nach Personenzahl verteilt, zählen Kleinkinder und Babys nicht mit.Richtig: Es gibt kein Mindestalter, ab wann Kinder in die Betriebskostenabrechnung mit einbezogen werden. Werden die „kalten“ Betriebskosten tatsächlich nach Personen- oder Kopfzahl verteilt, zählt jeder mit, egal, ob Kind oder Erwachsener. Keine Rolle spielt es übrigens, ob Haustiere in der Wohnung vorhanden sind, und auch die Anzahl der Waschmaschinen oder Geschirrspüler ist bei der Verteilung der Wasserkosten nicht entscheidend.
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Irrtümer...