17. Irrtum: Makler

„Makler“, Illustration: Christoph Illigens ©2009

Falsch: Mieter müssen immer selbst die Maklerprovision zahlen.

Richtig: Mindestens drei Voraussetzungen müssen hierzu erfüllt sein. Notwendig ist eine Vereinbarung zwischen Makler und Mieter mit dem Inhalt, dass der Makler für den Mieter tätig wird und dass der Mieter hierfür bezahlt. Auch die Höhe der Provision muss in diesem Maklervertrag vereinbart werden. Ein derartiger Vertrag kann mündlich geschlossen werden, auch am Telefon. Für die Frage, ob eine Vereinbarung getroffen ist und, wenn ja, mit welchem Inhalt, ist der Makler beweispflichtig. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Makler eine Wohnung nachweist oder vermittelt und dass es deshalb auch tatsächlich zum Abschluss eines Mietvertrages über das gewünschte Objekt gekommen ist. Dabei kann sich die Tätigkeit des Maklers darin erschöpfen, dem Mieter lediglich die Adresse des Vermieters mitzuteilen.

Eine Maklerprovision ist immer ausgeschlossen, wenn der Makler gleichzeitig Eigentümer, Vermieter, Verwalter oder Mieter der vermittelten Wohnung ist.



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