![]() | Falsch: Ist die Wohnung kleiner, als versprochen, kann die Miete gemindert werden.Richtig: Ein Recht zur Mietminderung besteht nur, wenn die Flächenabweichung mindestens zehn Prozent ausmacht. Ist im Mietvertrag vereinbart oder eingetragen, dass die Wohnung 100 Quadratmeter groß ist, und stellt sich später heraus, dass sie nur 85 Quadratmeter misst, kann die Miete um 15 Prozent gekürzt werden. Ist die Wohnung nur 80 Quadratmeter groß, ist eine Mietminderung von 20 Prozent gerechtfertigt. Ausgeschlossen ist die Mietminderung dagegen bei einer tatsächlichen Wohnungsgröße von 91 Quadratmetern. Entscheidend ist die Abweichung der im Mietvertrag vorgegebenen Fläche von der tatsächlichen Wohnungsgröße. Keine Rolle spielt es, ob im Mietvertrag eine exakte Quadratmeterzahl genannt wird oder Circa-Angaben eingetragen sind, circa 100 Quadratmeter. |


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