![]() | Falsch: Jeder von mehreren Mietern kann für sich das Mietverhältnis kündigen und dann ausziehen.Richtig: Wenn mehrere Mieter zusammen eine Wohnung anmieten gilt: mitgefangen – mitgehangen. Egal, ob Ehepaar, Lebensgemeinschaft oder Wohngemeinschaft. Wer zusammen mietet, kann auch nur zusammen kündigen. Wer nach einem Streit oder einer Auseinandersetzung einfach die Koffer packt und auszieht, wird zwar seinen Mitbewohner los, nicht aber den Vermieter. Ihm gegenüber bleibt auch der Mieter, der ausgezogen ist, weiterhin potenzieller Ansprechpartner und Schuldner der Miete. Wenn eine Einigung unter allen Beteiligten, das heißt allen Mietern und dem Vermieter, nicht möglich ist, bleibt nur der Gang zum Gericht. Notfalls müssen hier die ehemaligen Mitmieter auf Abgabe einer Kündigungserklärung verklagt werden. |


Irrtümer...