AG Bonn - Hausmeisterkosten zurzeit nicht umlagefähig

Das Amtsgericht Bonn hat am 11.06.2010 entschieden, dass die Hauswartkosten in den streitigen Nebenkostenabrechnungen der Deutschen Annington zur Zeit nicht umlagefähig sind, weil die Deutsche Annington sich bisher geweigert hat, die Original-Hauswartverträge vorzulegen  (203 C 163/10).

Die Entscheidung bedeutet, dass alle 4800 Mieter der Deutschen Annington in Bonn entsprechende Einwände erheben können.

Die Deutsche Annington hat jetzt dem Mieterbund einen Hauswartvertrag vorgelegt für insgesamt 8635 Wohnungen. Dieser Hauswartvertrag kann aber nicht zur Begründung herangezogen werden, weil er sich nicht auf die Wirtschaftseinheit bezieht, über die abgerechnet wird (siehe dazu auch: BGH VIII ZR 261/06 vom 31.10.2007). Die Hauswartkosten sind daher von den Mietern zurzeit nicht zu zahlen!











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