02.05.2016rss_feed

Mietpreisbremse greift in Bonn nicht

Mietpreisbremse wird in Bonn nicht eingehalten

 

Greift sie oder greift sie nicht, die Mietpreisbremse? Dieser Frage ist der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr nachgegangen und hat versucht, eine sachliche Antwort darauf zu finden.

Es wurde bei 50 Wohnungen, auf einer Wohnungsvermittlungsplattform im Internet anhand des Bonner Mietspiegels überprüft.
Zugrunde gelegt wurden Alter, Lage und Größe der Wohnung und grundsätzlich eine Standardausstattung von 100 Punkten.

 

Das Ergebnis war eindeutig:

Die Mietpreisbremse wurde hier in 47 von 50 Fällen nicht eingehalten. Selbst, wenn man sagt, dass der Mietspiegel nur pauschal berechnet werden konnte, käme man bei Werten ab 20 % über der ortsüblichen Miete immer noch auf 32 von 50 Fällen.

Ab 30 % über dem Mietspiegel sind dies immer noch 14 Fälle von 50.

Der Spitzenwert liegt bei einer Wohnung bei 70 %.

 

Hierzu Jürgen Schönfeldt, Geschäftsstellenleiter des Mieterbundes:

Selbst, wenn man davon ausgeht, dass in einzelnen Fällen möglicherweise Ausnahmen vorliegen, zeigt sich jedoch eine generelle Tendenz, nämlich, dass die Mietpreisbremse nur unzulänglich eingehalten wird.

 

Er rät allen Wohnungssuchenden, dass sie überprüfen sollen, ob der Mietpreis bei 10 % über der ortsüblichen Miete liegt. Ist dies der Fall, sollte er rechtliche Hilfe einholen, um zu überprüfen, ob hier ein Verstoß gegen das Gesetz vorliegt oder ob hier ein Ausnahmefall vorliegt.