Einen amtlichen oder offiziellen Mietvertrag gibt es nicht. Die meisten Vermieter oder Makler greifen auf Formularmietverträge zurück, in denen die Rechte der Mieter vielfach beschnitten werden. Das gilt z. B. für viele Klauseln zu Klein- oder Schönheitsreparaturen.
Der Deutsche Mieterbund hat daher einen Formularmietvertrag vorgelegt, der viele Regelungen aus Mietersicht enthält, mit denen sich viele Streitigkeiten im Verlaufe eines Mietverhältnisses vermeiden lassen.
Daneben wurde eine Musterhausordnung und ein Wohnungsübergabeprotokoll erarbeitet, das sowohl bei Auszug als auch bei Einzug gute Dienste leisten kann.
Mieterinnen und Mieter sollten sich sowohl beim Abschluss des Mietvertrags aber auch anlässlich der Wohnungsübergabe sachkundig beraten lassen.