§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
a. Bildung und Information der Allgemeinheit, besonders der Verbraucher auf dem Gebiet aller
Wohnungs-, Miet- und Pachtangelegenheiten;
b. die Förderung und Erhaltung von sozial tragbaren Wohnverhältnissen für die Allgemeinheit;
c. die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus, des Siedlungs- und Heimstättenwesens;
d. die Mitwirkung bei der gesetzlich übertragenen Gemeinschaftsaufgabe der Mietpreisbildung;
e. das Eintreten für eine soziale Wohnungsgesetzgebung in der Gemeinde, im Land und im Bund;
f. die tatkräftige Vertretung und den Schutz der Interessen der Mitglieder, insbesondere durch
Aufklärung, Beratung, Betreuung und Rechtshilfe im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit;
g. die Förderung echter Hausgemeinschaften.
2. Ausgeschlossen sind die Verfolgung parteipolitischer und religiöser Bestrebungen sowie
alle eigenwirtschaftlichen, gewerblichen oder sonstigen Erwerbszwecke. Ebenso ist ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb (§ 21 BGB, § 14 AO) ausgeschlossen.
3. Etwaige Überschüsse dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihren Eigenschaften als Mitglieder auch keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Aus-scheiden oder bei Auflösung oder
Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Es darf keine Person durch
Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
4. Zur ausschließlichen und unmittelbaren Erfüllung dieser Zwecke darf der Verein oder seine
Geschäftsführung nur die notwendigen Maßnahmen ergreifen.