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§ 14 Mitgliedschaft in anderen Organisationen
Der Deutsche Mieterbund Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahr e.V. kann Mitglied in anderen gemeinnützigen Organisationen sein.
§ 15 Änderung der Satzung
- Eine Änderung der Satzung kann nur von einer Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
- Auf Anträge zur Änderung der Satzung muss bei der Einberufung der Mitgliederversammlung hingewiesen werden.
§ 16 Auflösung des Mietervereins
- Zur Auflösung des Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich, bei der mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sein müssen. Von den Anwesenden müssen sich mindestens zwei Drittel für die Auflösung aussprechen.
- Falls zu der einberufenen Mitgliederversammlung weniger als zwei Drittel der Mitglieder erscheinen, so ist eine neue Mitgliederversammlung einzuberufen, bei der dann die Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließt.
- Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen an die zuständigen Sozialämter, welche das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mild-tätige Zwecke, ins-besondere zur Unterstützung bedürftiger Mieter, zu verwenden haben.
§ 17 Schlussbestimmung
Diese Satzung wurde durch die Mitgliederversammlung vom 31.1.1976 mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen und zuletzt durch die Mitgliederversammlung vom 26.06.2009 geändert. Die Satzung in der geänderten Fassung trat mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Bonn, 25. Juni 2010
Der Vorsitzende
gez. Bernhard von Grünberg
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