Der Mieterbund beschäftigt hauptamtliche Spezialisten. Er versteht sich als Anwalt der Mieterrechte, der seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite steht, wenn sie ein Mietproblem haben. Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung gehören zu den wichtigsten Aufgabenfeldern des Mieterbundes. Er darf aber nur Mitglieder beraten, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert der Mieterbund seine Aufgaben. Er bekommt kein Geld vom Staat und hat auch keine zahlungskräftigen Sponsoren. Das macht den Mieterbund unabhängig.
22 000 Mieterhaushalte in Bonn, Siegburg und der Region sind schon Mitglied im Mieterbund und wissen seine | ![]() Foto: istockphoto |
Daher brauchen Mieterinnen und Mieter Schutz. Der wird durch das soziale Mietrecht grundsätzlich gewährleistet. Mieter haben gute Rechte. Sie müssen ihre Rechte aber kennen – natürlich auch ihre Pflichten – und sie müssen wissen, wie man sie anwendet. In Mietverhältnissen gibt es naturgemäß Konflikte, denn Mieter und Vermieter haben unterschiedliche Interessen. Nicht selten herrscht auch Unklarheit über die Rechtslage
Das Mietrecht ist kompliziert und für Laien oft schwer verständlich. Auf kaum einem anderen Rechtsgebiet wurden und werden so viele Einzelfragen durch die Gerichte entschieden.
Deshalb sind Sie beim Mieterbund genau an der richtigen Stelle.
Ein vorrangiges Ziel der Beratung ist aber auch, unnötige Streitigkeiten zu vermeiden, insbesondere vor Gericht. Der Mieterbund versteht sich in erster Linie als Streitschlichter und kann da eine überaus erfolgreiche Bilanz vorweisen: Mitglieder des Mieterbundes waren 2008 nur 300 Mal in einen Mietprozess verwickelt. Der ist manchmal unvermeidlich, zum Beispiel, weil der Vermieter klagt. Die überwiegende Zahl der Prozesse ging zugunsten der Mieter aus. Rechtsberatung und außergerichtliche Vertretung (einschließlich Schriftwechsel) sind kostenlos. Vom Tag der Beitrittserklärung an kann die Beratung in Anspruch genommen werden; eine Wartezeit gibt es nicht. Einzige Voraussetzung: Der Mitgliedsbeitrag ist bezahlt.
Auch hier bietet der Mieterbund seinen Mitgliedern Schutz. Im Mitgliedsbeitrag ist eine Rechtsschutzversicherung enthalten. Sie übernimmt die Kosten eines notwendigen Mietprozesses (bei geringer Eigenbeteiligung des Mitglieds in Höhe von 102 Euro).
Wichtig: Der Versicherungsschutz beginnt drei Monate nach Beitritt. Versichert sind ausschließlich Streitigkeiten deren Ursache nach dieser Frist eintritt. Vor Inanspruchnahme der Versicherung ist eine
Beratung durch den Mieterbund erforderlich.
Je nach Umfang des Problems und Dringlichkeit des Einzelfalls haben Ratsuchende unterschiedliche Beratungswünsche.
Der Mieterbund ist daher in seinem Beratungsangebot flexibel und bietet
• Ausführliche Beratung, auch telefonisch, nach Terminvereinbarung (Wartezeiten berücksichtigen).
• Telefonberatung erfolgt (täglich 7 Stunden) durch einen unserer Berater.
• Beantwortung schriftlicher Anfragen (per Brief, Fax oder E-Mail).
E-Mails werden aus Gründen der Gleichbehandlung wie andere Anfragen behandelt.
Übrigens: Neumitglieder, bei denen es brennt
, bekommen in jedem Fall kurzfristig einen Termin.