26.01.2024rss_feed

Leerstände melden

Wohnungsleerstand melden

In Bonn herrscht eine große Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum, vielen Menschen fällt es schwer, angemessenen Wohnraum zu finden, dabei erreichen den Mieterbund immer wieder Hinweise auf Wohnungen, die leer stehen.
Die Stadtverwaltung geht im Rahmen ihrer Wohnungsaufsicht gegen unberechtigten Leerstand vor und hat dafür eigens eine Mailadresse eingerichtet.

Der Fachbereich Wohnraumstärkung der Stadt Bonn hat extra eine Mailadresse eingerichtet.
Unter zweckentfremdung@bonn.de können Leerstände von Objekten angezeigt werden, die bereits längere Zeit leer stehen. Auch Fragen zum Thema können hier gestellt werden.
Wichtig ist, dass man bei der Leerstandsmeldung die Anschrift des Objektes mitteilt und falls bekannt auch die Dauer des Leestandes. Einen Leerstand kann man auch anonym melden. In keinem Fall wird die Stadt Bonn Daten ohne das Einverständnis der meldenden Person an Dritte weitergeben.

Wer lieber über den Mieterbund Bonn eine Meldung machen möchte, kann dies tun unter: leerstand@mieterbund-bonn.de .

 

Grundsätzlich gilt:
Wer länger als sechs Monate unberechtigt Wohnraum leerstehende lässt, verstößt gegen die Zweckentfremdungssatzung der Stadt. Vermieter, die ihre Wohnung länger leerstehen lassen, benötigen eine Genehmigung der Stadt und müssen den Leerstand auch unverzüglich der Stadt melden. Wer Wohnraum vorsätzlich oder fahrlässig ohne die nach dieser Satzung erforderliche Genehmigung länger als sechs Monate leer stehen lässt, handelt ordnungswidrig. Die Stadt kann Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro ahnden.