05.01.2011rss_feed

Mieterhöhungen Annington

Dreistes Verhalten der Deutsche Annington! Mieterbund warnt vor Unterschrift bei Mieterhöhungen!

Das Landgericht Bonn hat mit Urteil vom 23.12.2009 AZ: 6 S 148/09 entschieden, dass Schönheitsreparaturpauschalen im frei finanzierten Mietwohnungsbau nicht rechtens sind und dass bei einer Mieterhöhung diese nicht mehr gezahlt werden brauchen.

Eine Revision ist nicht zugelassen worden, weil das Gericht die Auffassung vertritt, das die Rechtslage, auch unter Bezug auf BGH Urteile, so eindeutig ist. Gleichwohl versendet die Deutsche Annington Mieterhöhungen mit diesen Zuschlägen für Schönheitsreparaturen.  Akzeptiert der Mieter die Mieterhöhung und unterschreibt das entsprechende Schreiben, wird es schwierig, den Betrag für Schönheitsreparaturen wieder zurück zu verlangen.  

Der Rat des Mieterbundes an alle betroffenen Mieter:
Bitte unterschreiben sie die Mieterhöhung nicht,  sondern setzen sie sich mit dem Mieterbund oder anderen rechtlich erfahrenen Personen in Verbindung!

Für den Mieterbund ist das Verhalten der Deutschen Annington skandalös, weil sie wider besseren Wissens die Mieter mit ungerechtfertigten Forderungen überzieht. In Bonn gibt es allein 4800 Wohnungen der Deutschen Annington, von denen eine große Zahl  frei finanziert ist und daher die oben aufgeführte Rechtsprechung gilt.