10 Fragen an die Kandidatinnen und die Kandidaten zur Europawahl 2024
Am 6. Juni 2024 wird ein neues Europaparlament gewählt. Diese Wahl entscheidet auch darüber, welche Ziele in der Wohnungspolitik in den nächsten fünf Jahren in Europa erreicht werden können.
In der Erklärung von Delft vom 27. Oktober 2023 hat die Internationale Mieterunion eine Erklärung abgegeben und zehn Punkte aufgezeigt, die wir als Fragen an die Kandidatinnen und die Kandidaten der demokratischen Parteien Bonn und Rhein-Sieg stellen wollen.
In der Erklärung heiß es: Die EU muss die Wohnungskrise in ganz Europa bis 2030 beseitigen. Die bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament stellen die Menschen in Europa vor eine entscheidende Wahl. Sie können sich für ein geeintes, offenes und friedliches Europa entscheiden, das sich durch Fortschritt für alle auszeichnet und im Geist der Solidarität verwurzelt ist.
Überall in Europa sind Mieter und Wohnungssuchende von der Wohnungskrise betroffen. Ein Drittel der europäischen Bürger leben in Mietwohnungen, dies sind 150 Millionen Menschen. Die Mieten sind unerschwinglich, und die Energiekosten in häufig schlecht isolierten Wohnungen sind in die Höhe geschnellt. Viele Menschen leben in lähmender Ungewissheit, weil sie keine Mieterrechte haben, während andere darum kämpfen, eine Wohnung zu finden, die sie ihr Zuhause nennen können. Zusammenfassend spricht sich die Internationale Union der Mieter (IUT) für einen umfassenden Ansatz in der Wohnungspolitik in Europa aus, der den Schwerpunkt auf Bezahlbarkeit und Verfügbarkeit von Wohnraum und Mieterrechte legt. Durch die Beseitigung der Wohnungskrise bis 2030, die Förderung von öffentlichem, sozialem und bezahlbarem Wohnraum und dem Schutz von Mietern kann das Europäische Parlament gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten und den zuständigen Behörden darauf hinwirken, erschwinglichen und sicheren Wohnraum für alle Bürger zu gewährleisten und damit den sozialen Zusammenhalt und das Wohlergehen auf dem gesamten Kontinent fördern.
In der Europawahl am 6. Juni 2024 entscheiden die Wähler:innen also auch darüber, wer diese Forderungen in den nächsten fünf Jahren konkret angeht.
Hier sind die Antworten auf unsere Fragen, die uns die Kandidaten der Parteien geschickt haben.
Wir haben die Kandidatinnen und Kanditaten auch um ein Videostatement gebeten. Die Videos laden wir auf unserem Youtube-Kanal hoch und verknüpfen sie auf Facebook und Instagram.
Gehen Sie am 6. Juni 2024 zur Wahl.
#Europawahl2024
Hier geht es zu den Links der YouTube Interviews der Kandidatinnen und Kandidaten.
Unterstützen Sie, dass das Recht auf Wohnen als grundlegendes Menschenrecht anerkannt wird, wie in Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte dargelegt?
Ja, wir unterstützen die Anerkennung des Rechts auf Wohnen als grundlegendes Menschenrecht. Wohnen ist ein grundlegendes Bedürfnis und ein zentraler Bestandteil eines menschenwürdigen Lebens. Die Anerkennung dieses Rechts ist entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Menschen Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum haben und nicht von Wohnungslosigkeit oder prekären Wohnverhältnissen betroffen sind.
Ja. Wir wollen das Menschenrecht auf Wohnen mit konkreten Maßnahmen mit Leben füllen. Hierzu gehören beispielsweise die Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse, die Förderung des sozialen Wohnungsbaus oder die Stärkung des Wohngelds als wohnungs- und sozialpolitisches Instrument. Wir haben uns außerdem zum Ziel gesetzt, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu überwinden. Hierzu legen wir aktuell zum ersten Mal einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit vor.
Wohnraum gehört zur Daseinsvorsorge. Er wird entweder durch den privaten Sektor oder durch die öffentliche Hand geschaffen. Wer sich Wohnraum aus eigenen Mitteln nicht leisten kann, wird durch staatliche Sozialleistungen unterstützt. So ist eine Wohnung Bestandteil der Grundsicherung. Die Alternative wäre Obdachlosigkeit. Eine Option, die für die Union nicht hinnehmbar ist. Wir müssen alles dafür tun, damit die Menschen in unserem Land angemessen wohnen können. Kann der private Wohnungsbau den Bedarf nicht decken, müssen kommunale Wohnungsunternehmen bzw. der soziale Wohnungsbau die Lücke schließen.
Befürworten Sie die Festlegung einer Obergrenze der Wohnkosten von 25 % des verfügbaren Haushaltseinkommens (einschließlich Energie und Betriebskosten) bis 2030, was durch eine wirksame Mietpreisregulierung, Mietpreiskontrolle und Wohngeld erreicht werden soll?
Wohnraum muss bezahlbar sein, das steht fest und dahinter stehen wir. Es gibt hier einige Instrumente, wie das Wohngeld, die Mietpreisbremse, die seit einigen Jahren gilt, auch einige Ideen, wie man den unaufhaltsamen Anstieg der Mieten stoppen bzw. abdämpfen kann. 25% des verfügbaren Haushaltseinkommens für Wohnkosten ist ein Zielwert, der richtungsweisend sein und der für mehr soziale Gerechtigkeit in der Bevölkerung sorgen kann. Subjektförderung ist gut und notwendig, Objektförderung – also die Unterstützung von Neubau zur Entspannung der Märkte
– aber zentral.
Wir wollen die Mietpreisbremse verlängern und verschärfen. Mit dieser Beschränkung der Mieterhöhung geben wir den Regionen ein wirksames Mittel gegen Preissteigerungen bei Neuvermietungen an die Hand. Außerdem wollen wir für die rasante Entwicklung bei den Indexmietverträgen bestehende Mieten deckeln und neue beschränken. Eigenbedarfskündigungen sollen deutlicher als heute auf die Eigentümer*in und die nahen Verwandten beschränkt werden.
Mit der Reform des Wohngeldgesetzes haben wir den Empfänger*innenkreis auf zwei Millionen Haushalte ausgeweitet, sowohl das Wohngeld als auch die Heizkostenkomponente erhöht und eine Klimakomponente eingeführt.
Die Wohnkostenquote ist insbesondere in Metropolen wie Berlin, Frankfurt und München deutlich zu hoch. Das ist ein Nachteil für die soziale Durchmischung in den Quartieren und zunehmend ein Standortnachteil für die Wirtschaft, weil Arbeitnehmer keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden. Das Land Berlin hat versucht, dieses Problem durch Regulierung zu lösen, mit Umwandlungsverbotsverordnungen, Milieuschutzverordnungen, Mietpreisbremse und Mietendeckel. Das Ergebnis war ein eine weitere Verschärfung der Situation. Aus diesen Fehlern sollte man lernen und sie nicht wiederholen. Nach Ansicht von CDU und CSU besteht die Lösung in der Ausweitung des Angebots. Nur wenn wir ein hinreichendes Angebot an Wohnraum haben, kann es keine überzogenen Marktpreise geben.
Befürworten Sie die Zielsetzung, bis 2030 in jedem Mitgliedstaat und jeder Gemeinde in der EU eine Mindestquote von mindestens 30 % für sozialen und erschwinglichen Wohnraum anzustreben, was durch einen speziellen EU-Fonds und einer Kombination mit nationalen finanziellen Maßnahmen unterstützt werden soll?
Wohnen ist ein grundlegendes Menschenrecht und sollte für jeden zugänglich sein, unabhängig von Einkommen oder sozialem Status. Eine Mindestquote für sozialen und erschwinglichen Wohnraum ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass niemand von der Wohnraumversorgung ausgeschlossen wird. Durch finanzielle Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene können wir den Bau von bezahlbarem Wohnraum fördern und sicherstellen, dass Wohnen nicht zum Luxusgut wird. Mitziehen müssen aber auch die Kommunen – denn sie stellen Flächen bereit und schaffen Baurecht.
Wohnen muss als Teil der Daseinsvorsorge abgesichert sein. Daher befürworten wir, die europäischen Länder beim Bau von mehr erschwinglichem Wohnraum zu unterstützen und bestehende Hindernisse für öffentliche Investitionen in erschwinglichen und sozialen Wohnraum zu beseitigen. Im Rahmen des nächsten mehrjährigen Haushaltsplans ab 2027 sollte ein spezieller EU-Fonds eingerichtet werden, in dem Mittel speziell für den Bau von erschwinglichem und sozialem Wohnraum vorgesehen sind. Wir brauchen außerdem strenge, europäische Vorschriften, um zu verhindern, dass Spekulanten unseren Wohnungsbestand übernehmen.
In Deutschland investiert unsere Bundesregierung in dieser Wahlperiode bereits eine gewaltige Summe: 18,15 Milliarden Euro gibt der Bund bis 2027 für sozialen Wohnungsbau aus.
Eine Gemeinde mit hohem Leerstand zu verpflichten, 30 Prozent des Bestandes als sozialen Wohnraum anzubieten, ist nicht sinnvoll. Denn dort fehlt es in der Regel nicht an bezahlbarem Wohnraum, sondern an Einwohnern. Wir müssen uns mehr für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land einsetzen und uns auf die Regionen mit angespannter Wohnraumsituation fokussieren. Hier kann der soziale Wohnungsbau für Entlastung sorgen und muss dort auch auskömmlich finanziert werden. Es reicht nicht, immer nur die Frist für die Sozialbindung zu verlängern.
Befürworten Sie eine Regulierung des Zugangs von renditeorientierten Unternehmen des Kapitalmarkts in den Wohnungsmarkt, um der Finanzialisierung entgegenzuwirken, Monopole zu verhindern und den Verkauf öffentlicher und erschwinglicher Wohnungsbestände zu stoppen?
Der private Sektor ist europaweit derzeit ein wesentlicher Akteur für die Wohnraumschaffung. Wir können aber nicht hoffen, dass er – Anreize hin oder her – das Problem der sozialen Wohnraumversorgung löst. Das heißt gleichzeitig auch, dass wir durch eine entsprechende Regulierung die Aktivitäten von privaten Unternehmen steuern können, um mögliche Monopole zu verhindern und den öffentlichen und erschwinglichen Wohnungsbestand zu schützen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und der Staat hat hier eine wichtige regulatorische Rolle zu spielen.
Wohnen ist ein Grundrecht und der Wohnungsmarkt darf kein Ort für Spekulant*innen sein. Wir wollen mehr Transparenz durch ein Immobilienregister der Eigentümer*innen schaffen, die Grundbücher auch für Journalist*innen, Nichtregierungsorganisationen und die Bewohner*innen der Immobilien kostenfrei zugänglich machen. Außerdem wollen wir den Missbrauch von sog. Share Deals
zur Steuerumgehung beenden und setzen auf eine anteilige Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen. Veräußerungsgewinne aus privaten Immobiliengeschäften müssen angemessen besteuert werden. Die Spekulation mit Bauland soll unterbunden werden.
Der Staat allein kann die Wohnraumfrage nicht lösen. Hierzu fehlen ihm Kapazitäten und Kapital. Es braucht daher private Investoren, die Wohnungen bauen und vermieten. Sie zu verbieten ist daher nicht sinnvoll. Ob die Kommunen ihre Wohnungsbestände halten oder verkaufen, entscheiden sie in eigener Verantwortung zum Wohle der Gemeinde.
Sollten Kurzzeitvermietungen reguliert werden, um die Verdrängung von Wohnraum aus dem regulären Wohnungsmarkt zu verhindern, die Rechte der Mieter zu schützen und Probleme wie Verdrängung, Touristifizierung und Gentrifizierung zu mindern?
Ja, wir wollen unbedingt, dass Verdrängung und Probleme wie Gentrifizierung keine Überhand gewinnen und die Rechte der Mieter zu schützen. Kurzzeitvermietungen können zu einer Verknappung von regulärem Wohnraum führen und die Mieten in beliebten Stadtteilen in die Höhe treiben. Eine Regulierung ist daher notwendig, um den sozialen Zusammenhalt in den Gemeinden zu erhalten und sicherzustellen, dass Wohnraum für langfristige Wohnzwecke genutzt wird. Kurzzeitvermietung ist dennoch vor allem für Bonn als internationale Stadt auch wichtig, da sie für Touristen und Arbeitnehmer/innen vorteilhaft sein kann. Dies muss die Regulierung beachten und nicht auf Kosten der städtischen Bewohner/innen gehen.
In Großstädten, die Urlaubsziele sind, verschwindet Wohnraum auch dadurch, dass er als Ferienwohnung genutzt und so für dauerhafte Bewohner*innen unzugänglich wird.
Wir wollen unnötige Ausnahmen von der Mietpreisbremse, wie z.B. beim möblierten Wohnen, abschaffen. Auch unterstützen wir die Kommunen dabei, gegen Zweckentfremdung und Fehlnutzungen vorzugehen und diese zu verbieten. Die Verfolgung muss verbessert und die Bußgelder müssen erhöht werden. Die EU-Kommission steht in der Pflicht, die Länder und Kommunen bei der Schaffung von verbindlichen Auskunftspflichten von Online-Plattformen zu unterstützen.
Die Kommunen müssen vor Ort entscheiden können, ob und inwieweit sie Kurzzeitvermietungen regulieren wollen. Insbesondere für touristisch geprägte Regionen ist das von großer Bedeutung. Deshalb haben einige Bundesländer sogenannte Zweckentfremdungsverbotsgesetze erlassen, die als Rechtsgrundlage für entsprechende Verordnungen in den Kommunen dienen. Darüber hinaus gibt § 172 des Baugesetzbuches den Gemeinden die Möglichkeit, im Bebauungsplan oder durch Satzungen Gebiete zu bestimmen, in denen die Nutzungsänderung baulicher Anlagen nur mit Genehmigung der Behörde zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen stehen zur Verfügung, die Kommune entscheidet über die Anwendung. Das ist der richtige Weg.
Sollte die EU ihre Regeln für staatliche Beihilfen im sozialen Wohnungsbau, insbesondere für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, überarbeiten, um sicherzustellen, dass ein breiter Teil der Bevölkerung Zugang zu erschwinglichem Wohnraum hat, anstatt ihn nur auf sozial benachteiligte Gruppen zu beschränken?
Eine Überarbeitung der EU-Regeln für staatliche Beihilfen im sozialen Wohnungsbau hilft den breiten Bevölkerungsschichten Zugang zu erschwinglichem Wohnraum zu ermöglichen. Der soziale Wohnungsbau spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen und um Wohnungsnot zu bekämpfen sowie soziale Ungleichheiten zu verringern.
Angesichts der Krise auf dem Wohnungsmarkt dürfen die Beihilfe-Regelungen den sozialen Wohnungsbau nicht ausbremsen. Wir wollen eine neue Rechtsform für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum einführen: Mit der Neuen Wohngemeinnützigkeit soll die Grundlage geschaffen werden, dass zusätzlich zum Sozialen Wohnungsbau auch neue, dauerhaft gebundene Wohnungen gebaut oder auslaufende Bindungen in eine Gemeinnützigkeit überführt werden können. Die EU-Wettbewerbsregeln dürfen diese Versorgung von breiten gesellschaftlichen Gruppen mit bezahlbarem Wohnraum ermöglichen.
In Deutschland fehlen hunderttausende Sozialwohnungen. Die Zahl der Sozialwohnungen ist in der Vergangenheit massiv gesunken. Die Bundesländer müssen hier wieder deutlich mehr investieren. Bevor über eine Ausweitung des Angebots auf weitere Teile der Bevölkerung diskutiert wird, sollte erst einmal der Bedarf für die aktuell Anspruchsberechtigen gedeckt werden.
Unterstützen Sie einen eigentumsneutralen Ansatz in der Wohnungspolitik, bei dem die Bereitstellung eines vielfältigen Spektrums von geeigneten Wohnmöglichkeiten für alle, unabhängig vom Einkommen, Alter oder Geschlecht, Vorrang vor der Konzentration auf Eigentumsförderung hat?
Grundsätzlich bevorzugen wir einen Ansatz in der Wohnungspolitikbei dem sichergestellt wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger ein Dach über dem Kopf haben. Wohnen ist ein Grundrecht und sollte nicht ausschließlich auf Eigentum basieren. Ein eigentumsneutraler Ansatz kann verschiedene Wohnformen und -möglichkeiten gleichermaßen fördern, um den individuellen Bedürfnissen und Lebenssituationen gerecht zu werden. Dies schafft eine vielfältige und inklusive Wohnraumlandschaft, die allen Bürger/innen gerecht wird.
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Ein eigentumsneutraler Ansatz in der Wohnungspolitik lässt sich in der Praxis schwer darstellen. Heißt eigentumsneutral auch verantwortungsneutral? Bisher braucht man für jedes Grundstück, jede Wohnung und jedes Gebäude einen Eigentümer, der im Grundbuch eingetragen ist. Damit trägt er auch die Baulast, die Steuerlast und die Verkehrssicherungspflicht. Wenn das Eigentum niemanden mehr zugeordnet werden kann, entfallen die vorgenannten Verpflichtungen. Albert Schweitzer hat einmal gesagt: Besitz heißt Verantwortung.
Ich halte es an dieser Stelle mit Albert Schweitzer.
Sollte das Europäische Parlament für Transparenz, Verständlichkeit bei der Gestaltung von Mietverhältnissen sorgen und die Möglichkeit gewährleisten, missbräuchliche Klauseln in Mietverträgen anzufechten, sowie den Mietern Zugang zur kostenlosen Beilegung von Mietstreitigkeiten ermöglichen?
Wir unterstützen Vorstöße im Bereich Transparenz und Verständlichkeit bei Mietverhältnissen sowie den Zugang zur kostenlosen Beilegung von Mietstreitigkeiten für Mieter/innen. Mietrecht ist Mieterschutzrecht. Mietverhältnisse sollten fair und transparent gestaltet sein, um die Rechte der Mieter/innen zu schützen. Gleichzeitig müssen diese Regelungen praktikabel und verständlich sein.
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Befürworten Sie, als Mindestanforderung für Energiegesetze, die Gewährleistung von Warmmietenneutralität bei der Erhöhung der Energieeffizienz von Wohnungen, damit Renovierungskosten gerecht verteilt und Mieterhöhungen durch Energieeinsparungen ausgeglichen werden?
Für uns gehören Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit zusammen, insbesondere im Mietwohnbereich. Wir wollen mit dem sogenannten Drittelmodell die Kosten für klimafreundliche Modernisierungen fair zwischen Vermieter*innen, Staat und Mieter*innen verteilen, sodass sie für alle bezahlbar und für die Vermieter*innen angemessen wirtschaftlich werden. Die Modernisierungsumlage wollen wir strikt begrenzen, damit Kosten nicht einfach auf die Mieter*innen abgewälzt werden können.
Beim Energieverbrauch einer Immobilie spielen zwei Komponenten eine Rolle: Das eine ist der Verbrauch selbst, auf den ausschließlich die Mieter durch ihr persönliches Nutzungsverhalten Einfluss haben. Das entzieht sich dem Einfluss des Vermieters. Das andere sind energetische Baumaßnahmen, die in den Aufgabenbereich des Vermieters fallen und die der Mieter nicht erzwingen kann. Bei der Frage der Kostenlast sind daher beide Seiten in einem angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen.