Ja, das muss auf jeden Fall vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden.
Wenn Sie wählen können, wäre es am besten, nur einen Vertrag über das eigene Zimmer (plus Mitbenutzung der Gemeinschaftsräume) abzuschließen; dann haftet man nicht für andere. Meist gibt aber der Vermieter vor, mit wem er den Vertrag abschließen will. Schließt er den Vertrag mit drei Personen, haftet ihm gegenüber jeder für die gesamte Miete. Der interne Ausgleich ist dann das Risiko der betroffenen Mieter. Gibt es nur einen Hauptmieter, der dann an die übrigen untervermietet, ist es das Risiko des Hauptmieters, ob er stets alle Zimmer weiter vermieten kann.
Das ist durchaus zulässig. Der Eigentümer hat keinen Anspruch darauf, an einem Gewinn aus der Untervermietung beteiligt zu werden.
Der Vermieter muss auf jeden Fall vorher gefragt werden. Wenn sich nach Abschluss des Mietvertrages ein berechtigtes Interesse ergeben hat, ist der Vermieter zur Zustimmung verpflichtet.
Nein, die Sicherheitsleistung – egal ob Kaution oder Bürgschaft – darf insgesamt drei Nettomieten nicht übersteigen. Die Eltern können daher die Bürgschaft rückgängig machen.
auf die Straße setzen?
Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Der Vermieter kann daher, auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt, nur kündigen, wenn ein gesetzlich anerkannter Kündigungsgrund besteht, z.B. Rückstand von zwei Monatsmieten.
Ein Nachmieter ist nicht erforderlich; der BGH (VIII ZR 307/08) hat entschieden, dass ein solcher Kündigungsausschluss bei Mietverträgen mit Studenten unwirksam ist. Eine Kündigung ist daher mit einer Frist von drei Monaten möglich.
Nein, Mieterhöhungen außerhalb von Studentenheimen kann der Vermieter mit dem örtlichen Mietspiegel begründen. Bei Studentenheimen richtet sich die Mieterhöhung nach dem Mietvertrag.
Ja, das ist nicht verboten und passiert insbesondre dann, wenn der Vermieter die Vorauszahlungen niedrig ansetzt, um Interessenten nicht gleich zu verschrecken.
2009 haben die Mieter in Deutschland durchschnittlich gut 2 €/qm im Monat gezahlt; die Spanne ist dabei aber erheblich. Das Beste ist, den Vormieter oder Nachbarn nach den Kosten der letzten Abrechnungsperiode zu fragen.