10.08.2017rss_feed

Vorsicht Falle bei Mietverträgen der Vonovia

Vermietungslotterie bei Vonovia – Vorsicht Falle!

Die Vonovia ist nicht nur beim Umgang mit ihren Mietern wenig zimperlich. Mit Vorsicht zu genießen ist sie auch schon bei Anmietung ih-rer Wohnungen. Da drohen bö-se Überraschungen.

Reservierungsprotokoll mit Vorbehalt

Wer sich für eine Vonovia-Wohnung interessiert, muss zunächst ein sogenanntes Reservierungsprotokoll ausfüllen und zurückschicken. Da steht unter anderem drin, dass es sich keineswegs um ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrags handle. Und: Das gelte auch für den Mietvertrag, der anschließend an den Interessenten versandt werde.

Bestätigung mit Vertrag

So weit so gut. Aber nun erhält der Mietinteressent per E-Mail eine Bestätigung mit der Überschrift Von der Reservierung bis zur Wohnungs-übergabe und weiteren Informationen, zum Beispiel zur Hinterlegung der Kaution und zur Schlüsselübergabe. Außerdem sei der Mietvertrag schon unterwegs.
Erwartungsvoll liest der Mietinteressent schließlich Schön, dass Sie sich für eine Wohnung der Vonovia entschieden haben.
Und Damit Sie sich von Anfang an zu Hause fühlen, stehen wir, die Vonovia, Ihnen bei Fragen rund um den Einzug gern zur Verfügung.

Ich habe die Wohnung, freut sich der arglose Neumieter und glaubt verständlicherweise, seine Unterschrift wie die der Vonovia seien jetzt nur noch Formsache.

Reingefallen

Das ist sein Pech. Nach den Erfahrungen des Mieterbundes kommt es nämlich immer wieder vor, dass noch vor Ab-lauf der von Vonovia gesetzten Rücksendefrist für den Mietvertrag mitgeteilt wird, der sei gelöscht worden.

Das ist nicht nur ärgerlich und enttäuschend für den Mietinteressenten. Es kann auch teuer werden, wenn er seine bisherige Wohnung be-reits gekündigt hat.

Wohnungslotterie gängige Praxis

Wie der Mieterbund erfuhr, ist es bei Vonovia üblich, den Vertrag für die selbe Wohnung gleich an mehrere Interessenten zu schicken. Wie in einer Lotterie kann aber nur einer gewinnen. Das ist vielleicht der, der der Vonovia am meisten genehm ist.

Für den Mieterbundvorsitzende Bernhard von Grünberg hat das etwas von Bauernfängerei.

Juristische Spitzfindigkeiten

Die Vonovia redet sich damit heraus, dass die bloße Übersendung des Mietvertrages noch kein Angebot zum Abschluss eines solchen sei. Dagegen sei die Rücksendung mit Unterschrift des Mieters ein Angebot. Das aber müsse die Vonovia nicht annehmen.

Für den Mieterbund sind das juristische Spitzfindigkeiten. Denn mit der Art ihres Vorgehens erweckt die Vono-via den Anschein, dass der Mietinteressent die Wohnung auch tatsächlich bekomme. Mieter seien in der Regel mit juristichen Finessen nicht vertraut. Es sei ihnen nicht bewusst, dass sie an einer Vermietungslotterie teilnähmen.

Vorsicht bei Vonovia!

Wer sich für eine Wohnung der Vonovia interessiere, solle auf der Hut ein, warnt der Mieterbund. Wer durch deren fragwürdige Praxis getäuscht und bereits Schaden erlitten habe, solle sich an den Mieterbund wenden. Der werde prüfen, ob und inwieweit Schadensersatz gefor-dert werden könne.