10.02.2021rss_feed

CO2 Bepreisung

Seit dem 1.1.2021 gilt die CO2-Bepreisung für fossile Energieträger wie Gas und Öl.
Ziel des Gesetzgebers ist dabei der Klimaschutz, indem die Bepreisung eine Anreizwirkung für Vermieter in Investitionen zur Energieeinsparung auslöst.

Diese Anreizwirkung verpufft aber völlig, weil nach aktuell gültigem Recht der Mieter die höheren Energiepreise aufgrund der CO2-Bepreisung zahlen muss, kritisiert Petra Grebing, Vorstandsmitglied beim Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. und im hauptberuflich bei der Verbraucherzentrale NRW beschäftigt.

Der Mieterbund verweist darauf, dass Mieter schon heute im Rahmen der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung zum Energiesparen angehalten werden. Weitere Temperatursenkungen könnten zu vermehrter Schimmelbildung führen und würden den Wohnkomfort massiv beeinträchtigen, so Petra Grebing.

Die Heizkosten steigen im Jahr 2021 durch die CO2-Bepreisung um 7,9 Cent/Liter bzw. 0,6 Cent/Kilowattstunde. Für Bonn bedeutet dies beispielsweise, dass Mieter in einer mit Gas beheizten 70-Quadratmeter-Wohnung im Jahr im Schnitt 63,10 Euro mehr zahlen müssen, Mieter in einer mit Öl beheizten Wohnung sogar 83,09 Euro.
Dies zeigen Berechnungsmodelle, die auf der Internetpräsenz der Verbraucherzentrale angeboten werden.
CO2 Rechner Verbraucherzentrale NRW

Die bereits beschlossene Entlastung durch Wohngeld ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn nur wenige Haushalte beziehen diese Unterstützung.
Wir fordern die Bundesregierung auf, umgehend die Betriebskostenverordnung zu ändern und die Last der derzeit mieterfeindlichen CO2-Bepreisung bei den Vermietern anzusiedeln,
denn nur sie können den Energieverbrauch nachhaltig durch Veränderungen an Gebäude und Heizanlage verringern
, fordert Mieterbund-Vorsitzender Bernhard Felix von Grünberg.