12.05.2020rss_feed

Landesregierung verschlechtert Mietrecht zum 01.07.2020

Die Landesregierung plant zum 01.07.2020 wesentliche Mieterschutzvorschriften zu lockern. Hiervon sind vor allem auch die Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises betroffen.

Dem treten die Mitglieder der Bündnisse für Wohnen in Bonn und dem im Rhein-Sieg-Kreis - ein Zusammenschluss von Mieterbund, Wohlfahrtsverbänden, sozialen Trägern und dem Deutschen Gewerkschaftsbund - entschieden entgegen und mahnen die zuständigen Landespolitiker der Region, die Verordnung in der jetzigen Form zu verhindern.

Auch der Rhein-Sieg-Kreis ist von einem stärker werdenden Wohnungsmangel betroffen. Auch hier wächst die Einwohnerzahl, die nicht durch entsprechenden Neubau von Wohnungen kompensiert wird. Auch hier wird der Bestand an öffentlich geförderten, preiswerten Wohnungen immer geringer.

Die Folge sind steigende Mieten und Wohnkostenbelastung.

Hinzu kommt, dass eine immer größer werdende Zahl an Menschen in unserer Region wegen der Corona-Krise nicht weiß, wie es mit ihnen wirtschaftlich weitergehen soll.

Im Einzelnen geht es um folgende Einschränkungen:

Die Mietpreisbremse, Kündigungssperrfrist und Kappungsgrenzen sollen in vielen Gemeinden nicht mehr bzw. eingeschränkt gelten.

1. Mietpreisbremse

Die Bundesregierung hat gerade die Mietpreisbremse verschärft. Bei Neuvermietung darf die Miete nicht 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Wer bereits zu viel gezahlt hat, kann diese Zahlung zurückverlangen.

2. Kündigungssperrfrist

Bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen, kann die Wohnung in einem Zeitraum von acht Jahren nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden.

3. Kappungsgrenze

Mieterhöhungen dürfen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete nur um 15 % statt um 20 % in einem Zeitraum von drei Jahren erfolgen.

Diese Vorschriften gelten in Bonn und nur zum Teil noch in Siegburg, Bornheim, Bad Honnef, Alfter, Hennef, Niederkassel und Königswinter.

Die Mietpreisbremse wird abgeschafft in Sankt Augustin und Troisdorf.

Bei der Kündigungssperrfristverordnung wird in folgenden Gemeinden die Frist von acht Jahren auf fünf Jahre reduziert: Alfter, Bad Honnef, Bornheim, Niederkassel, Rheinbach, Siegburg und Wachtberg.

Die Kappungsgrenzenverordnung soll für Troisdorf und Sankt Augustin abgeschafft werden.

Die Landtagsabgeordneten unserer Region, der Landtag als Ganzes und die Landesregierung werden aufgefordert, die bisher geltenden Verordnungen aufrecht zu erhalten.

Der Rhein-Sieg-Kreis und die ihm angehörigen Kommunen werden außerdem aufgefordert, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen, damit sich Mieter und Vermieter über den Wohnungsmarkt informieren können und nicht zu rechtfertigende Mieterhöhungen unterbleiben.