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Mieterbund warnt vor Fake-Mietspiegeln im Internet: Angebotsmieten sind kein Mietspiegel

Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr warnt Mieterinnen und Mieter vor sogenannten Fake-Mietspiegeln, die im Internet zunehmend als Grundlage für Mieterhöhungen herangezogen werden.

Wer heute nach einem Mietspiegel für seine Stadt googelt, stößt häufig auf Internetseiten von Immobilienportalen oder anderen Anbietern, die Durchschnittswerte aus Wohnungsanzeigen errechnen und als ‚Mietspiegel‘ präsentieren, erklärt Peter Kox, Geschäftsführer des Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr. Für Mieterinnen und Mieter entsteht dadurch leicht der Eindruck, es handele sich um einen offiziellen oder wissenschaftlich anerkannten Mietspiegel. Das ist jedoch häufig nicht der Fall.
Nach Beobachtungen des Mieterbundes begegnen solche Fälle den Beraterinnen und Beratern inzwischen regelmäßig. Besonders in Kommunen ohne eigenen Mietspiegel greifen Vermieter bei Mieterhöhungen immer wieder auf im Internet veröffentlichte Durchschnittswerte zurück.

Wir sehen in unseren Beratungen zunehmend Mieterhöhungsverlangen, die mit vermeintlichen Mietspiegeln aus dem Internet begründet werden, berichtet Jürgen Schönfeldt, langjähriger Leiter der Geschäftsstelle Siegburg und wohnungspolitischer Koordinator des Mieterbundes. Dabei handelt es sich vielfach lediglich um Auswertungen von Angebotsmieten. Angebotsmieten spiegeln aber gerade nicht die ortsübliche Vergleichsmiete wider. Sie zeigen lediglich, zu welchen Preisen Wohnungen aktuell angeboten werden.

Der Mieterbund weist darauf hin, dass Mieterhöhungen nach § 558 BGB gesetzlichen Anforderungen genügen müssen. Nicht jede im Internet veröffentlichte Zahl stellt eine geeignete Begründung für eine Mieterhöhung dar. Ob ein Mieterhöhungsverlangen wirksam begründet ist, müsse stets im Einzelfall geprüft werden.

Viele Vermieter handeln dabei vermutlich nicht in Täuschungsabsicht, sondern verlassen sich auf Informationen, die sie selbst im Internet gefunden haben, so Kox. Das ändert aber nichts daran, dass Mieterhöhungen auf einer rechtlich tragfähigen Grundlage beruhen müssen.

Der Mieterbund rät Mieterinnen und Mietern daher, Mieterhöhungsverlangen vor einer Zustimmung fachkundig prüfen zu lassen. Gleichzeitig fordert der Verein alle Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis auf, eigene Mietspiegel zu erstellen beziehungsweise bestehende Mietspiegel fortzuschreiben.

Je mehr Kommunen über einen transparenten und nachvollziehbaren Mietspiegel verfügen, desto weniger Raum bleibt für fragwürdige Internetangebote und Missverständnisse, erklären Kox und Schönfeldt. Verlässliche Mietspiegel schaffen Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter gleichermaßen.

Mieterinnen und Mieter, die Zweifel an der Wirksamkeit einer Mieterhöhung haben, können sich an die Beratungsstellen des Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr wenden.