08.02.2011rss_feed

Betriebskosten überprüfen!

Vortrag zur Abrechnung von Heiz- und Nebenkosten am 9. Februar 2011 um 19 Uhr in der Bonner Geschäftsstelle des Mieterbunds, Berliner Freiheit 36

und:

Tag der offenen Tür beim Mieterbund, in der Geschäftsstelle Bonn, Berliner Freiheit 36,
am Freitag, 11. Februar zwischen 15.00 h und 18.00 Uhr mit dem Schwerpunkt Heiz- und Nebenkosten.

Interessentinnen und Interessenten, die den Mieterbund kennenlernen wollen, sind an diesem Tag herzlich willkommen und können sich bei den Juristen des Mieterbundes über Mieterrechte und Mieterpflichten informieren.



Nebenkosten

Viele Abrechnungen sind nicht korrekt.
Deshalb rät der Mieterbund: Lassen Sie immer Ihre Betriebskosten überprüfen!

 

Noch im alten Jahr haben viele Mieterinnen und Mieter ihre Heiz- und Betriebskostenabrechnungen erhalten, die zum Teil mit hohen Nachzahlungsbeträgen abschließen. Nach den gesetzlichen Vorschriften mussten Abrechnungen für das Kalenderjahr 2009 spätestens bis zum 31.12.2010 vorgelegt werden. Wird die 12-monatige Abrechnungsfrist unberücksichtigt gelassen, kann von Vermieterseite keine Nachzahlung mehr verlangt werden.

Der Mieterbund rät allen Mieterinnen und Mietern, Betriebskostenabrechnungen sorgfältig zu überprüfen oder fachkundig überprüfen zu lassen. Aufgrund der Kostensteigerungen in den vergangenen Jahren geht es inzwischen zum Teil um hohe Nachzahlungsbeträge, die geltend gemacht werden.

Auf folgende Punkte sollte bei der Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung besonders geachtet werden:

 

  • Welche Kosten dürfen laut Mietvertrag neben der Miete als Nebenkosten umgelegt werden?
  • Gibt es unerklärliche Kostensteigerungen gegenüber dem Vorjahr? Ggfls. sollten dann auch die zugrunde liegenden Rechnungen eingesehen werden.
  • Sind in der Abrechnung oder in einzelnen Betriebskostenpositionen unzulässigerweise Verwaltungs- und Reparaturkosten enthalten?
  • Wie sind die Betriebskosten auf die Mieter des Haushaltes verteilt worden (nach Verbrauch, nach Wohnfläche oder nach Personenzahl) und welche Regelung enthält insoweit der Mietvertrag?
  • Wie werden Wohnungsleerstände im Haus behandelt?
  • Wurden die geänderten Vorschriften der zum 1.1.2009 novellierten Heizkostenverordnung berücksichtigt?

Mitglieder des Mieterbundes sollten ihre Abrechnung immer von einem unserer Rechtsberater überprüfen lassen. Nichtmitglieder können in den Geschäftsstellen die Broschüre Die zweite Miete erwerben, die eine Überprüfung erleichert - oder werden Sie Mitglied!



Mit einer Vortragsveranstaltung, die sich an alle interessierten Mieterinnen und Mieter handelt, informiert der Mieterbund Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahr am 9. Februar 2011 um 19 Uhr in seiner Bonner Geschäftsstelle, Berliner Freiheit 36 zum Thema Heiz- und Nebenkosten - Die Zweite Miete. Referent ist Franz-Josef Windisch, Jurist und Geschäftsführer des Mieterbunds.