09.11.2012rss_feed

Betriebskostenabrechnung

Nebenkosten

Bezweifeln Mieter die Richtigkeit ihrer Heiz- oder Betriebskostenabrechnung, haben sie das Recht, anhand der Original-Rechnungsunterlagen, Versicherungspolicen oder Arbeitsverträge zu prüfen, ob die Vermieteransprüche zu Recht bestehen. Mieter haben nach Angaben des Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. aber keinen generellen Anspruch auf Übersendung von Fotokopien dieser Unterlagen. Stattdessen können sie die Belege direkt beim Vermieter oder Hausverwalter einsehen und prüfen (BGH VIII ZR 78/05 und BGH VIII ZR 71/06).

Anders jetzt der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 83/09), wenn der Verweis auf das Einsichtsrecht beim Vermieter im Ergebnis praktisch zu einer Vereitelung der Mieteransprüche führen würde. So beispielsweise, wenn Mietern nach einem Umzug oder einem zwischenzeitlichen studienbedingten Auslandsaufenthalt die Belegeinsicht am früheren Wohnort unzumutbar ist.

 

Sie müssen sich, so Geschäftsführer Mirco Theiner , auch nicht darauf verweisen lassen, sie sollten einen Rechtsanwalt oder Mieterverein vor Ort einschalten und mit der Belegeinsicht beauftragen. In diesen Fällen können Mieter die Übersendung von Belegkopien gegen Kostenerstattung fordern.