22.07.2010rss_feed

Google Street View

Widerspruchsrecht für Gebäudeeigentümer, Bewohner und Mieter bei Google Street View!

 

Die Firma Google bietet neben der größten Internet-Suchmaschine der Welt verschiedene weitere Angebote im Internet an, u.a. den Dienst Google Maps. Darin werden z.B. Luftaufnahmen weltweit vermarktet. In diesem Zusammenhang werden mit der Zusatzfunktion Google-Street-View Straßenansichten und fotografien von Häusern im Internet angeboten. Diese Bilder weren automatisch von Fahrzeugen aufgenommen, auf denen eine 360 Grad-Kamera in der Höhe von über 2 m montiert ist. Derzeit werden weite Teile Deutschlands fotografiert. Der Dienst Google-Street-View soll in Deutschland Ende 2010 im Netz verfügbar sein.

 

Datenschutzrechtlich umstrittenes Angebot!

Dieses Angebot ist datenschutzrechtlich umstritten. Die Firma Google verhandelt mit dem zuständigen Datenschutzbeauftragten und mit dem Bundesverbraucherministerium über Einzelheiten der Umsetzung. In diesem Zusammenhang sichert Google zu, dass bei vorliegenden Widersprüchen von Bürgerinnen und Bürgern deren Wohnungen, Häuser und Gärten unkenntlich gemacht werden. Dies bezieht sich auch auf die auf den Fotos zufällig aufgenommenen Personen und Kfz-Kennzeichen.

 

Wer kann widersprechen?

Der Widerspruch kann von Gebäudeeigentümern und auch von den Bewohnern, also von den Mietern, bereits jetzt oder nach Inbetriebnahme des Dienstes schriftlich oder per E-Mail eingelegt werden. Der Widerspruch ist zu richten an:
Google Germany GmbH
Betr. Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
oder per Mail: streetview-deutschland@google.com

Beim Widerspruch ist zu beachten, dass zur Vermeidung von Verwechslungen zusätzlich zur Adresse das Gebäude näher beschreiben werden muss, z.B. Farbe des Hauses, markante Gebäude in der Umgebung, damit es unabhängig von der Hausnummer identifiziert werden kann. Grund hierfür ist, dass auf den Fotoaufnahmen von Google die Hausnummer teilweise nicht erkennbar ist.

Auch Sammelwidersprüche sind möglich!