29.09.2010rss_feed

Kosten für funkgesteuerte Ablesegeräte in Mietwohnungen

Ein Vermieter kann von seinem Mieter nicht verlangen, den Einbau von funkgesteuerten Heizkostenablesegeräten zu dulden. Erst recht muss der Mieter hierfür keine Zusatzkosten bezahlen, entschied jetzt das Landgericht Hamburg (334 S 1/08).

Nach Informationen des Deutschen Mieterbunds Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahr e. V.wollte der Vermieter in der Wohnung des Mieters funkgesteuerte Ablesegeräte einbauen und forderte zwecks Montage den Zugang zur Wohnung. Zu Unrecht, so das Landgericht Hamburg!

Beim Einbau der Funkablesegeräte handele es sich weder um eine Instandsetzungs- noch um eine Modernisierungsmaßnahme, die vom Mieter zu dulden sei. Denn die vorhandenen Ablesegeräte waren funktionstüchtig, sie genügten den gesetzlichen Anforderungen und konnten den Verbrauch hinreichend präzise erfassen.

Der Vorteil solcher funkgesteuerten Geräte sei lediglich, dass der Verbrauch nicht mehr persönlich durch einen Mitarbeiter abgelesen werden müsste. Eine größere Ablesegenauigkeit, die den Einbau gerechtfertigt hätte, konnte das Gericht nicht feststellen.

Mieter müssen also ein neues Erfassungssystem nur ausnahmsweise dann bezahlen, so der Mieterbund, etwa wenn das alte System auf Grund einer Heizungsmodernisierung nicht mehr einsetzbar ist.