14.10.2010rss_feed

Mieterbund gewinnt vor Bundesgerichtshof

Mieterbund gewinnt vor dem Bundesgerichtshof im Fall einer Eigenbedarfskündigung!

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist der Rechtsauffassung des Mieterbundes gefolgt, wonach bei einer Eigenbedarfskündigung eine freiwerdende Wohnung im gleichen Mietobjekt dem Mieter zunächst angeboten werden muss.

Die beiden Vorinstanzen hatten noch dem Vermieter Recht gegeben, erst der Bundesgerichtshof hob die Urteile auf und bestätigte die Rechtsauffassung des Mieterbundes.

Bernhard von Grünberg: Ich freue mich sehr, dass wir unserem Mitglied doch noch zu seinem Recht verhelfen konnten. Manchmal zahlt sich doch ein langer Atem aus. Ich danke Rechtsanwalt Johannes Hack für die erfolgreiche Prozessführung.

 

AZ: VIII ZR 78/10 - Urteil vom 13.10.2010