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Mietervereine und DEHOGA fordern in einem offenen Brief an NRW-Ministerpräsident Armin Laschet ein härteres Vorgehen gegen Angebote der Sharing Economy

LPK Airbnb
© Mieterbund Bonn

Düsseldorf/LPK, 22. Juli 2019 - Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Nordrhein und der Deutsche Mieterbund NRW fordern die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf, entschieden gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum durch Anbieter auf Plattformen der Sharing Economy wie Airbnb vorzugehen.

In einem offenen Brief an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) setzen sie sich für eine Verschärfung der Zweckentfremdungsregeln im Wohnungsaufsichtsgesetz ein. Wer Ferienwohnungen oder Zimmer über Internet-Plattformen anbiete, müsse genauso behandelt werden wie Hotels oder Pensionen, forderten Sprecher von DEHOGA und Mieterbund heute vor der Landespressekonferenz in Düsseldorf. Privat vermittelte Wohnungen verschärften die Wohnungsnot in den Großstädten.

Den Brief hat neben den Kreisgruppen Düsseldorf, Köln, Bonn, Aachen des DEHOGA Nordrhein und den Mietervereinen der besonders betroffenen Städte Köln, Düsseldorf, Bonn und Aachen auch der Deutsche Mieterbund NRW unterzeichnet.

Wie viele Wohnungen genau normalen Mietern nicht mehr zur Verfügung stehen, können wir nur schätzen, sagte der Vorsitzende des Mietervereins Bonn, Bernhard von Grünberg. Für Bonn werden 2.000 Wohnungen angenommen, die dem Wohnungsmarkt entzogen werden. Die Versorgung für die ortsansässige Bevölkerung wird dadurch immer problematischer.

Wohnraumschutzsatzungen, wie sie von einigen Städten eingeführt wurden, seien zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Kontrollen und Strafen sind dabei aber vom politischen Willen und der Personalausstattung der Kommunen abhängig, schildert von Grünberg: Die Zweckentfremdung von Wohnraum lässt sich nur durch ein Landesgesetz wirksam bekämpfen. Für die Anbieter seien Vermietungen an Urlauber ein lukratives Geschäft, weil sie keinen Kontrollen unterworfen seien. Damit können sie leichter deutlich mehr Geld verdienen als durch eine Vermietung und zahlen im Zweifel nicht einmal Steuern.

Die Hoteliers hätten keine Schwierigkeit mit neuen Wettbewerbern, erläuterte Michael Schlößer, Vorsitzender der Kreisgruppe Köln im DEHOGA Nordrhein. Das Problem ist, dass die Anbieter auf Plattformen wie Airbnb nicht die gleichen gesetzlichen Bedingungen erfüllen müssen. Die privat vermieteten Wohnungen erfüllen in den wenigsten Fällen die für Beherbergungsbetriebe gültigen Sicherheits- und Hygienestandards. So fehlen z.B. im Bereich des für Hotelbetriebe kostenaufwendigen Themas des Brandschutzes Feuerlöscher und Fluchtwegepläne, die für Hotels zur Gästesicherheit vorgeschrieben sind, oft völlig. Das gefährdet nicht nur die Gäste dieser Herbergen, sondern immer auch die übrigen Bewohner der betroffenen Häuser.Ist die Sicherheit einer Person, die über die sharing economy bucht, weniger wert als die, die in dem klassischen Beherbergungssegment übernachtet ?

Auch das Ausfüllen eines Meldescheines seitens der Gäste, wie es das Bundesmeldegesetz vorschreibe, dürfe bei den privaten Unterkünften so gut wie nicht vorkommen. Dort, wo nicht einmal die Gastgeber registriert sind, können von den Behörden auch keine Meldescheine zur Einsicht angefordert werden.

Ist das Sicherheitsbedürfnis des Staates bei sharing economy weniger stark ausgeprägt als im klassischen Beherbergungssektor? Fraglich ist weiterhin, ob Steuern oder ähnliche Tourismusabgaben, wie z.B. die Bettensteuer in Bonn erfasst und abgeführt werden.

Weil sich die Vermieter gar nicht registrieren müssen, kann auch niemand kontrollieren, ob die Einnahmen versteuert werden. Dem Fiskus entgehen dadurch vermutlich beträchtliche Einnahmen, vermutet Michael Schlößer.

Besonders tragisch findet der Vorsitzende des DEHOGA in Bonn, dass die Beschäftigten in Hotellerie und Gastronomie gleich doppelt unter Sharing- Plattformen wie Airbnb leiden: Privatanbieter gefährden sowohl ihre Arbeitsplätze als auch ihr Mietverhältnis. Viele unserer Mitarbeiter finden keine bezahlbaren Wohnungen mehr in der Nähe ihres Arbeitsplatzes.

Mietervereine und DEHOGA fordern von der NRW-Landesregierung deshalb ein Gesetz, das Vermieter verpflichtet, sich als gewerbetreibende Hoteliers zu registrieren und Gäste anzumelden. Außerdem müssten die Vermittlungsportale gegenüber den Finanzämtern zur Auskunft verpflichtet werden. Regelverstöße sollen mit Bußgeldern bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Bundesländer wie Hamburg, Berlin und Bayern haben bereits entsprechende landesgesetzliche Vorschriften verabschiedet, heißt es in dem offenen Brief an Ministerpräsident Armin Laschet: Wir bitten dringend darum, eine entsprechende Gesetzesinitiative in NRW auf den Weg zu bringen."