09.12.2013rss_feed

Vögel füttern erlaubt

Vogelkot auf Balkon und Terrasse ist nicht zu vermeiden. Es liegt kein vertragswidriger Zustand vor, eine Mietminderung ist nicht gerechtfertigt. Das gilt auch dann, wenn Nachbarn die Vögel anlocken durch Füttern und das Aufstellen von Wassergefäßen.
Nach Angaben des Deutschen Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. ist das Füttern von Vögeln sozialadäquat und weit verbreitet, überschreitet nicht die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs und damit erlaubt. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es zu unverhältnismäßig starken Verschmutzungen kommt oder zu gesundheitlich bedenklichen Folgen durch die Verunreinigungen. Dies wäre dann denkbar, wenn Tauben gefüttert werden.


Hierzu Geschäftsführer Mirco Theiner: Das Aushängen von Futterglocken und das Ausstreuen von Vogelfutter für Singvögel auf Außenfensterbänken im Winter ist erlaubt kann von Seiten des Vermieters nicht beanstandet werden. Auch das Aufstellen eines Vogelhäuschens ist heute weit verbreitet und kann nicht verboten werden.