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Unwetterwarnung: Was tun bei Wasserschäden in der Wohnung?

Was kann man tun, damit man vor Wasserschäden in der Wohnung verschont bleibt?

Die Fenster, besonders Dachfenster, sollten verschlossen bleiben und auch nicht gekippt werden. Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen Wasser in die Wohnung eintritt oder gar der Keller überflutet wird, sollten folgende vier Punkte beachtet werden:

 

1. Vermieter informieren

Mieter sollten den Schaden sofort ihrem Vermieter melden. Dies kann telefonisch, per Mail oder SMS aber auch per Fax oder Brief erfolgen. Der Vermieter muss die Möglichkeit haben, sofort reagieren zu können. Ist er nicht erreichbar, sollte man bei Nachbarn fragen, ob die noch andere Kontaktmöglichkeiten kennen.

 

2. Schäden so gering wie möglich halten

Gelingt eine Kontaktaufnahme nicht oder kann der Vermieter nicht sofort eingreifen, muss man selbst versuchen, die Schäden so klein wie möglich zu halten.

Wertvolle Gegenstände und Möbel sollten aus den betroffenen Räumen gebracht werden, soweit das möglich ist.

Eine Fachfirma muss beauftragt werden, die das Wasser aus dem Keller auspumpen und danach ggf. die Räume trocknen kann.

 

3. Wer haftet?

Bei der Frage, wer für die entstandenen Schäden bezahlen muss, muss folgendes unterschieden werden:

a) Wiederherstellung der Wohnung

Der Vermieter trägt die Kosten für die Wiederherstellung der Wohnung. Hierunter fällt z.B. das Auspumpen von Wasser und die Trocknung sowie die Beseitigung von Spuren an Böden, Wänden und Decken.

b) Schäden am Eigentum an Hausratversicherung des Mieters melden
Für Schäden am Eigentum des Mieters haftet der Vermieter nicht. Hierbei muß die Hausratsversicherung des Mieters eingeschaltet werden. Ist keine vorhanden, bleibt der Mieter auf den Schäden sitzen.

Manche Gebäudeversicherungen übernehmen aus Kulanz einen Teil der Schäden. Es lohnt sich also den Vermieter zu bitten, nachzufragen.

 

4. Ausnahmen:

Haftung Vermieter:

Der Vermieter haftet nur dann, wenn sich bereits in der Vergangenheit gezeigt hat, dass wegen eines Baumangels Wasser bei Starkregen in das Gebäude eindringt und der Vermieter diesen Baumangel nicht beseitigt hat. Nur dann wäre er verantwortlich für die Schäden des Mieters.

 

Haftung Mieter:

Für Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Mieter zum Beispiel ein Dachfenster trotz angekündigten Regens offen stehen ließ, haftet natürlich der Mieter selbst.

In diesem Fall sollte die private Haftpflichtversicherung des Mieters umgehend informiert werden.