16.03.2011rss_feed

Wohnung zu klein - Mieter darf die Miete kürzen

Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs macht keinen Unterschied bei möbliertem Wohnraum.

Mit einer aktuellen Entscheidung vom 2.3.2011 hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung fortgeführt, wonach ein Mieter bei einer Flächenunterschreitung von mehr als 10 % zur Mietminderung berechtigt ist. Dies gilt auch bei einer möbliert vermieteten Wohnung (BGH VIII ZR 209/10). Darauf weist der Mieterbund Bonn/ Rhein-Sieg/ Ahr e. V. in einer aktuellen Pressemitteilung hin.

Zu entscheiden war der Fall eines Mieters, der für eine möbliert angemietete, laut Mietvertrag 50 Quadratmeter große Wohnung 600,- € im Monat zahlte. Tatsächlich war die Wohnung aber nur 44,3 Quadratmeter groß. Der Mieter kürzte aufgrund der 11,5-prozentigen Flächenabweichung die Miete in derselben prozentualen Höhe.

Zu Recht, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat. Weicht die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche also von der tatsächlichen Fläche um mehr als 10 Prozent ab, ist der Mieter danach zu einer entsprechenden Mietminderung berechtigt, egal ob es sich um eine leer oder eine möbliert vermietete Wohnung handelt.