19.07.2013rss_feed

Zweckentfremdungssatzung für Bonn!

Mieterbund freut sich über Ratsbeschluss

Der Deutsche Mieterbund Bonn freut sich über die Entscheidung des Stadtrates eine Zweckentfremdungssatzung für Bonn zu erlassen.

Die Zweckentfremdungssatzung soll helfen, dass längerfristige Leerstände genehmigungspflichtig werden, ebenso Umwandlungen von Wohnraum in Büroraum. Sie richtet sich vor allem gegen Auswüchse einiger Vermieter auf dem Wohnungsmarkt. Leider gibt es Großvermieter, die offensichtlich aus unterschiedlichen Gründen in die Wohnungen nicht mehr langfristig investieren wollen.

Der überwiegende Teil der Mietverhältnisse ist ordnungsgemäß. Die Vermieter haben ein Interesse an der Instandhaltung ihrer Wohnanlagen und damit einer langfristigen Vermietung.

Bernhard von Grünberg: Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer aktiven Wohnungspolitik in Bonn. Es kann sich dabei aber nur um eine erste wichtige Maßnahme handeln.

Neben der Zweckentfremdungssatzung benötigen wir in Bonn vor allem eine aktive Wohnungsbaupolitik, damit Wohnraum für alle Einkommensschichten verfügbar bleibt. Dies setzt voraus, dass durch das Planungsrecht versucht wird, günstige Bedingungen für den Bau von Wohnungen zu schaffen. Die Vebowag als kommunales Wohnungsunternehmen ist vorrangig verpflichtet dafür zu sorgen, dass es Wohnungsbau zu günstigen Bedingungen in der Stadt gibt.