11.10.2010rss_feed

Deutsche Annington trägt Anwaltskosten

Deutsche Annington muss Anwaltsgebühren selbst tragen - Auswirkungen auch für die VEBOWAG

Der BGH hat am 06.10.2010 entschieden, dass gewerbliche Vermieter in einfach gelagerten Fällen die Kündigung selbst schreiben können und deshalb Kosten für einen damit beauftragten Rechtsanwalt nicht vom Mieter erstattet bekommen. (BGH Az. VIII ZR 271/09)

Im entschiedenen Fall ging es um ein Mietverhältnis der Deutschen Annington. Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. weist darauf hin, dass diese Entscheidung auch Auswirkungen auf andere Wohnungsgesellschaften habe. Auch die VEBOWAG lässt Kündigungen häufig von Rechtsanwälten verfassen und fordert deren Kosten dann von den Mietern zurück. Diese Praxis muss sich nach dem heutigen Urteil des BGH ändern.