BGH erlaubt grundsätzlich Hunde- und Katzenhaltung in der Mietwohnung
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute entschieden, dass ein generelles Verbot der Haltung von Hunden und Katzen im Mietvertrag unwirksam sei. Damit muss in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen den Interessen des Mieters, des Vermieters und der Nachbarn stattfinden.
Durch dieses Urteil hat der BGH die Rechte der Mieter bei diesem so emotionalen Thema gestärkt!
freut sich Mirco Theiner, Geschäftsführer des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. Bisher haben die Gerichte meist entschieden, dass jedenfalls die Hundehaltung mietvertraglich generell verboten werden dürfe, bei Katzen gingen die Entscheidungen auseinander. Durch diese neue Entscheidung ist endlich Klarheit geschaffen worden.
ergänzt Theiner.
In der Folge des Urteils müssen Vermieter jetzt ihre Forderung zur Abschaffung eines Haustiers sachlich begründen und können sich nicht bloß auf den Mietvertrag berufen.
Urteil vom 20.3.2013, Az.: VIII ZR 168/12. Die Pressemitteilung des BGH dazu finden Sie hier:
Eine ausführliche Begründung ist noch nicht veröffentlicht.