27.07.2010rss_feed

Konzept Wohnraumversorgung

Endlich Konzept Wohnraumversorgung umsetzen!

Der Mieterbund Bonn/Rhein-Sieg/Ahr e.V. kritisiert nachdrücklich die Fraktionen von CDU und Grünen im Rat der Stadt Bonn, weil sie nach wie vor nicht bereit sind, zügig Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung vorzulegen. Nachdem von der Stadtverwaltung ein Wohnraumversorgungskonzept vorgeschlagen wurde (Drucksache 0910704) ging es darum möglichst bald Konsequenzen hieraus zu ziehen.

Der vom Sozialausschuss einstimmig beschlossene Antrag (1010233NV5) das spätestens ab Anfang 2011 durch die Vebowag 1/3 des Fehlbestandes an öffentlich geförderten Wohnungen, mindestens jedoch 200 Wohnungen gebaut werden sollen ist vom Finanz- und Hauptausschuss abgelehnt worden, bzw. es wurden neue bereits beantwortete oder unsinnige Fragen gestellt (1010233AA7). Eine aktive Wohnungspolitik der Stadt Bonn wurde hierdurch weiter verzögert.

Aufsichtsrat verweigert Zahlung

Inzwischen hat der Aufsichtsrat der Vebowag sich geweigert, die vom Stadtkämmerer gewünschte Ausschüttung in Höhe von 1 Mio. zu beschließen. Die Vebowag möchte die eingesparten Mittel für Neubauinvestitionen ausgeben. Das Gezerre um eine aktive Wohnungspolitik in Bonn ist kaum noch nachvollziehbar. Die Stadtverordneten müssen wissen:

  1. Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen nimmt drastisch ab.
  2. Familien mit geringen Einkommen haben kaum noch eine Chance eine öffentlich geförderte Wohnung zu bekommen.
  3. Die Mieter mit geringeren Einkommen müssen immer mehr Wohnkosten zahlen.
  4. Die von der Stadt zu übernehmenden Mietkosten für Transferleistungsempfänger liegen bereits über 60 Mio. Euro pro Jahr.
  5. Es gibt ein Bevölkerungswachstum und ein Wachstum der Zahl der Haushalte, was bei zurückgehenden Bautätigkeiten zu immer höheren Mieten führt.
  6. Es ist sinnvoll, neue öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen, bei denen der Großteil der Forderungen vom Land NRW erbracht wird.
  7. Ist die stadteigene Wohnungsbaugesellschaft Vebowag Eigentümer dieser Neubauwohnungen, verbleibt auf Dauer das Belegungsrecht dieser Wohnungen bei der Stadt. Bei anderen Vermietern enden die Belegungsrechte nach 15 Jahren.