31.07.2013rss_feed

Raucherurteil - Rauchen ist grundsätzlich erlaubt

Auch das Amtsgericht Düsseldorf bestätigt: Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt!

In einem heute gefällten Urteil hatte das Amtsgericht Düsseldorf zwar entschieden, dass die fristlose Kündigung gegen den rauchenden Mieter wirksam sei und er deshalb die Wohnung räumen müsse. Dies wurde aber nicht auf das Rauchen als solches gestützt sondern auf die Tatsache, dass der Mieter nicht ausreichend gelüftet habe und der Rauch dadurch komplett ins Treppenhaus gezogen sei.

Dazu erklärt Mirco Theiner, Geschäftsführer des Mieterbundes Bonn/Rhein-Sieg/Ahr: Das wichtigste ist, dass auch das Amtsgericht Düsseldorf das Rauchen in der Wohnung erlaubt. Es handelt sich dabei um vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, der niemandem vorgeworfen werden darf.

Zum Argument des Gerichts, die Kündigung sei gerechtfertigt, weil der Mieter nicht ausreichend gelüftet habe, ergänzt Theiner:

Ich kenne nicht die genauen Umstände des Falls. Wenn der Mieter tatsächlich ständig die Rolladen runtergelassen hat und deshalb keine ausreichende Lüftung der Wohnung möglich war, könnte das ein Argument für die Kündigung sein. Darum mein Appell an alle Raucher: Lüften Sie regelmäßig, dann droht Ihnen auch keine Kündigung.