27.07.2010rss_feed

Urteil Hauswartkosten

Deutsche Annington: Hausmeisterkosten sind zurzeit nicht umlagefähig!

Das Amtsgericht Bonn hat jetzt in einer Entscheidung (203 C 163/10) vom 11.06.2010 entscheiden, dass die Hauswartkosten der Deutschen Annington zur Zeit nicht umlagefähig sind, weil die Deutsche Annington sich bisher geweigert hat, die original Hauswartverträge vorzulegen. Dies bedeutet, dass alle 4800 Mieter der Deutschen Annington in Bonn entsprechende Einwände gegenüber der Deutschen Annington erheben können.

 

Die Deutsche Annington hat jetzt dem Mieterbund ein Hauswartvertrag vorgelegt für insgesamt 8635 Wohnungen. Dieser Hauswartvertrag kann aber nicht zur Begründung herangezogen werden, weil er sich nicht auf die Wirtschaftseinheit bezieht, über die abgerechnet wird (BGH VIII ZR 261/06 vom 31.10.2007 WuM 2007).

Die Hauswartkosten sind daher von den Mietern zurzeit nicht zu zahlen!

Auch die Schönheitsreparaturpauschalen sind nach Auffassung des Landgerichtes Bonn, das sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezieht, nicht umlagefähig, soweit es sich um einen frei finanzierten Wohnungsbau handelt. Dies gilt auf jeden Fall bei jeder Mieterhöhungserklärung.

Die Frage, ob bereits gezahlte Beträge zurückgefordert werden können, ist zur Zeit noch strittig.